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2011-06-11 | brawo
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» a» Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
=) b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
=) oder
=) b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
=) Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
=» Tschüss, Gerd.


Für mich wäre die Sache auch klar, aber anders. Von 8-20 Uhr nur Wohnmobile mit Parkschein, in der übrigen Zeit alle ohne Parkschein.

Und warum soll eine Übernachtung für Wohnmobile nicht erlaubt sein? Ein Verbotsschild sieht anders aus.

Und hier der Text zum Parkplatzzeichen:

Das Zeichen erlaubt das Parken «§ 12 Abs. 2».

Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild «nur mit Parkschein» kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild «gebührenpflichtig» kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig «§ 45 Abs. 1b Nr.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.

Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.


Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
1 A - - + 8 + + E 44
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