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FORUM 365474
Reisen und Stellplatzfragen
2020-03-30 | fritz14
Geöffnete Stellpätze zum Leben im Wohnmobil
Ich sehe da ein Problem, denn jeder Deutscher muss ja irgendwo in Deutschland gemeldet sein und dort müsste man sich dann auch aufhalten.

Das stimmt so nicht, die Meldepflicht gilt nur wenn er eine feste Wohnung hat bzw. sich mehr als 180 Tage in Deutschland aufhält. es gibt viele ältere die ständig unterwegs sind. Also in verschiedenen Ländern leben.

Ausserdem was ist wenn jemand zwar eine Meldeadresse, z.b. bei einem Verwandten hat, er dort aber keinen Schlafplatz besitzt ?

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Dann trifft aber eindeutig DAS zu und darauf würde ich mich auch berufen. Das Wohnmobil ist ein umschlossener Raum in dem er wohnt und an der Meldeadresse hat er keinen Schlafplatz. Dann muss man ihn im Wohnmobil wohnen lassen !

viele Grüsse
Fritz, Admin
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