Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hi,
1. hoffe dass im Falle eines Falles niemand relevantes (Versicherung) diese Beiträge von dir zu lesen bekommt, denn hier schreibst du dass du "vorsätzlich" überladen fährst, und das ist eine nadere Liga als fahrlässig weil nicht gewusst.
2. praktisch kanst du deine Achsen auf einer Brückenwaage wiegen, theoretisch ist dies nach §4 Abs 6 (oder andersrum) Eichgesetzt nicht zulässig. Dieser Hinweis steht an jeder Brückenwaage.
3. Leider ist die Addition der Achslasten oft höher wie das zul. gesamtgewicht, warum???????? Fahrzeugbauer sind gefragt
Es grüßt der Ralph
Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...