Re:Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Hallo,
meines Wissens ist es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel nicht möglich, bis zum Europäischen Gerichtshof zu klagen. Man kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Wenn dem nicht stattgegeben wird, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Kommt man auch dort nicht weiter, kann man nur noch eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, bei der allerdings ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen und daran wird es meiner Meinung nach in diesem Fall schon fehlen.
Ansonsten erkenne ich wie Robby auch keine Diskriminierung.