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Maut in der Schweiz
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Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf,
das seh ich etwas anders.
Die Abgabe soll ja bezahlt werden für die Benützung der öffentlichen Straßen. Benütze ich diese nicht, weil ich auf einem Privatgelände stehe, so muß m.E. auch nichts bezahlt werden. Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.

Der entsprechende Gesetzestext im "Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" bestimmt in Art.2 "Geltungsbereich" , dass die Abgabe für die Benützung der öffentlichen Straßen erhoben wird.

Wenn ich aber etwas nicht benütze, dann ist logischerweise dafür auch keine Gebühr zu zahlen.

Gruß
Peter







Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
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03.06.2011|18:52 | ullrich1 | 26
Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter.
Es steht ausdrücklich in dem Mekblatt drin, dass auch bei einem Aaufenthalt auf einem CP die Abgabe fällig wird. das ist das Formular zu Form. 15.94 / Ausgabe 2010 und das ist der kopierte Text.:
Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren (z.B. Wohnmobil auf Campingplatz).
CU
Wolf-+
03.06.2011|19:47 | majakeda | 27
Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter, ich kann deiner Interpretation nicht zustimmen. In dem von dir genannten Artikel heißt es:

Die Abgabe wird für die Benützung der öffentlichen Strassen erhoben.

Das bedeutet für mich nur, dass ich diese Gebühr zahlen muss, weil ich allgemein öffentliche Straßen in der Schweiz befahre. Du zahlst ja auch in Deutschland und allen anderen Ländern Steuern für die Benutzung der öffentlichen Straßen, egal ob du dich auf diesen Straßen befindest oder nicht.

Die von dir gelinkte Information geht offensichtlich davon aus, dass sich das Fahrzeug im gesamten Zeitraum des Aufenthalts in der Schweiz im öffentlichen Verkehr befindet.

Nein, Peter, es handelt sich hier um ein offizielles Dokument und da kann man nicht von etwas ausgehen, da handelt es sich um Fakten.

Außerdem gibt es auf der von mir verlinkten Seite einen Link, auf deren Seite häufig gestellte Fragen seitens der Schweizerischen Eidgenossenschaft beantwortet werden. Eine dieser Fragen lautet:

Wir verbringen unsere Sommerferien im Wohnwagen am Neuenburgersee. Müssen wir für das Wohnmobil lediglich für den Hin- und Rückreisetag die Strassenverkehrsabgabe entrichten oder für die gesamte Aufenthaltsdauer?

Die Antwort:

Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig. Dies gilt, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren.

Jetzt dürfte eigentlich alles klar sein, oder?

Hoppla, da war der andere Wolf schneller.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
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03.06.2011|20:02 | brawo | 28
Re:Re:Maut in der Schweiz
Nein Peter.
=) Es steht ausdrücklich in dem Mekblatt drin, dass auch bei einem Aaufenthalt auf einem CP die Abgabe fällig wird. das ist das Formular zu Form. 15.94 / Ausgabe 2010 und das ist der kopierte Text.:
=) Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren (z.B. Wohnmobil auf Campingplatz).
=) CU
=» Wolf



Hallo Wolf,
bis auf die Erläuterung in der Klammer «z.B. Wohnmobile auf Campingplatz» kann ich dem Merkblatt folgen. Der erläuternde Zusatz in der Klammer widerspricht allerdings eindeutig dem Gesetz .

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
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03.06.2011|23:41 | ullrich1 | 29
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Peter,

was sagst du denn zu meinem Posting Nr. 28, da teilt doch die zuständige Behörde einem Fragenden ganz klar mit was Sache ist.
Es muss für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz gezahlt werden, egal wo der Wagen steht.

Der erläuternde Zusatz in der Klammer widerspricht allerdings eindeutig dem Gesetz.

Wo soll was einem Gesetz widersprechen? Ich finde nicht den Text.

Übrigens, achte drauf, es gibt jetzt zweimal den Wolf, komm da nicht durcheinander.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
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04.06.2011|00:05 | brawo | 30
Re:Maut in der Schweiz
Hallo Wolf «Brawo »,

entschuldige bitte, wenn ich erst jetzt antworte, aber wir sind gerade erst aus Graach/Mosel zurück.
Also wie ich es sehe (ich laß´ mich aber gerne belehren, wenn es anders sein sollte):

In der Schweiz gibt es das Schwersverkehrsabgabegesetz, SVGA vom 19.12.1997.
In Art. 2 dieses Gesetzes ist bestimmt, dass "die Abgabe für die Benützung der öffentlichen Staßen erhoben" wird.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat die Schweiz die Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV erlassen.
Dort ist u.a. geregelt:
Art. 1: "...für die Benützung öffentlicher Straßen..."
Art. 2, Satz 2 h regelt die Geltung für "Wohnmotorwagen"
Kapitel 5, 2.Abschnitt, Art.34 regelt die pauschale Entrichtung für ausländische Fahrzeuge.

Ich möchte beileibe niemand daran hindern, auch während des Aufenthalts auf einem Campingplatz die Gebühr zu entrichten. Der Wortlaut des Gesetzes und der Verordnung sind aber so eindeutig, dass eigentlich keine Zweifel bestehen dürften.
Völlig unverständlich ist daher das zitierte Merkblatt und die von dir erwähnte Auskunft, die ein Camper erhalten hat (obwohl die Antwort ja auch nicht eindeutig ist!).

Maßgeblich für mich ist aber der Gesetzes- und Verordnungstext und nicht ein Merkblatt.

Ich würde jedenfalls während der Tage eines Aufenthalts auf einem schweizer Campingplatz die Gebühr nicht zahlen und es notfalls zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen.

Gruß
Peter
«der mit dir das Schicksal teilt, dass es ihn mehrfach gibt »



Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
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04.06.2011|18:53 | ullrich1 | 31
Re:Maut in der Schweiz
Okay, Peter, das ist deine persönliche Meinung und dagegen steht die Aussage einer schweizer Behörde und die ist in meinen Augen ganz klar.
Dir bleibt also im Falle eines Falles nichts anderes übrig, als deswegen Einspruch zu erheben und zu klagen.

Wenn es dazu kommen sollte, wünsch ich dir schon jetzt viel Erfolg.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
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04.06.2011|19:51 | brawo | 32
Re:Maut in der Schweiz
Vielleicht gibt es ja hier im Forum Mitglieder mit WoMo über 3, 5 to., die in der Schweiz auf einem Campingplatz urlauben. Es würde mich interessieren, wie die es handhaben. Michaels Bekannter (s.o.Nr.6) zahlt ja offenbar nicht.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
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04.06.2011|23:13 | ullrich1 | 33
Re:Re:Maut in der Schweiz
Vielleicht gibt es ja hier im Forum Mitglieder mit WoMo über 3, 5 to., die in der Schweiz auf einem Campingplatz urlauben. Es würde mich interessieren, wie die es handhaben. Michaels Bekannter «s.o.Nr.6» zahlt ja offenbar nicht.
=) Gruß
=) Peter


Hei Peter,

es geht ja nicht um die Handhabung, das zu wissen schützt mich ja im Falle eines Falles nicht vor Strafe.

Aber stell dir mal das Szenario vor, dass du Österreicher bist und nicht Bescheid weißt, wie das mit dem Überholverbot in Deutschland gehandhabt wird bzgl. Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 t) und schreibst deswegen das Verkehrsministerium in Deutschland mit der Bitte um Klärung an. Und die teilen dir mit, dass ein Womo mit mehr als 3, 5 t bei diesem Zeichen nicht überholen darf. Obwohl du diese Nachricht von einer deutschen Behörde erhalten hast, glaubst du denen einfach aus dem Grunde nicht, weil es in Österreich anders ist und teilst jetzt in einem Forum mit, dass du dich nicht an diese Mitteilung halten wirst und im Falle eines Falles klagen wirst.

So, und jetzt gehen wir wieder zur Schweiz, wo ebenfalls jemand die Auskunft von einer schweizer Behörde erhielt, dass für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz für ein Womo mit mehr als 3, 5 t die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten bzw. jeder Aufenthaltstag im entsprechenden Formblatt einzutragen ist.

Jetzt musst du doch erst einmal auch davon ausgehen, dass dies eine rechtlich verbindliche Auskunft ist und du dich daran halten musst.
Bist du anderer Meinung, musst du klagen. Aber die Erfolgsaussichten sind in meinen Augen gleich Null.

Hier noch einmal die Frage des Womo-Besitzers und die Antwort der Behörde:

Wir verbringen unsere Sommerferien im Wohnwagen am Neuenburgersee. Müssen wir für das Wohnmobil lediglich für den Hin- und Rückreisetag die Strassenverkehrsabgabe entrichten oder für die gesamte Aufenthaltsdauer?

Die Antwort:

Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig. Dies gilt, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren.

Warum sollen Ausländer anders behandelt werden wie die Schweizer? Auch die Schweizer sind, wie es in der Antwort steht, für jeden Tag PSVA-pflichtig, sofern sie ein solches Fahrzeug besitzen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
05.06.2011|18:40 | brawo | 34
Re:Re:Re:Maut in der Schweiz

=) Warum sollen Ausländer anders behandelt werden wie die Schweizer? Auch die Schweizer sind, wie es in der Antwort steht, für jeden Tag PSVA-pflichtig, sofern sie ein solches Fahrzeug besitzen.



Hi Wolf,
wir werden anders behandelt als die Schweizer!
In Deutschland zahlen wir unsere Kfz.-steuer und wenn wir in die Schweiz fahren, zahlen wir zusätzlich die PSVA.
Die Schweizer bezahlen in ihrem Land die PSVA und wenn sie nach Deutschland fahren, zahlen sie nichts zusätzlich.

Im übrigen kann ich nur auf meinen Beitrag Nr. 31 verweisen. Ich bin nicht so obrigkeitshörig, dass ich ein Merkblatt einer schweizer Zollbehörde nicht zu hinterfragen wage. Und angesichts der eideutigen Formulierung im Gesetzestext sehe ich gute Chancen, mich gegen eine Anzeige vor Gericht erfolgreich zur Wehr setzen zu können. Die Zollbehörde kann nicht einfach mit einem Klammersatz in einem Merkblatt die gesetzliche Regelung, die ausdrücklich eine Abgabe nur für öffentliche Straßen vorsieht, auf einen Campingplatz ausweiten. Und wenn ich dann genau diese Behörde um eine Auskunft bitte, ist doch klar, wie die Antwort aussieht.

Jeder muß halt für sich entscheiden, ob er das Merkblatt befolgt oder unter Berufung auf die Formulierung im Gesetz im Falle einer Anzeige eine gerichtliche Klärung herbeiführen will.

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
06.06.2011|11:06 | ullrich1 | 35
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