Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Ab Anfang zeigen
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo,
ich habe gleich ein Vergleichsangebot für 50 000 € Zeitwert mit VK 500/150 und Auslandschadenschutz eingeholt. Aber dieses liegt 85% über meiner jetzigen Wohnmobilversicherung , welche nach dem Neuwert versichert. Also kein Vorteil durch Angabe des Zeitwertes!
MfG Werner
-+
15.01.2013|17:33 | xday759 | 25
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo,
Ich glaube, jetzt kommt alles in einen Topf.
Am Beginn des Beitrages ging es um "Schutzbrief" - hier denke ich, daß es beim ADAC plus keine zeitliche Beschränkung gibt. Da ein Schaden am Auto mit der Dauer des Aufenthaltes nichts zu tun hat.
Thema 2,
wäre die Auslandskrankenversicherung - hier ist sehr wohl darauf zu achten, daß generell bei den günstigen Anbietern nur 80 Tage im Jahr abgedeckt sind. Hier gibt es Versicherungen, die bei längeren Aufenthalten im Ausland für 0, 80€ pro Tag des Aufenthaltes versichern. Dies hatten wir im letzten Jahr für unsere Mongolei Reise abgeschlossen und zum Glück nicht gebraucht. Dies Versicherungen werden erst bei längeren Reisen nach USA richtig teuer........ deshalb auch nur max. 80 Tage Reise nach Amerika.
Thema 3,
wäre die KFZ Versicherung. Hier sind die gewünschten Urlaubsländer gewertet. Die HUK z.B. gibt keine Versicherung für Marokko oder Tunesien oder Russland. Die Kravag gibt diese Länder für keine Mehrkosten frei und Russland für eine Gebühr zeitlich befristet.
Also haben wir besser drei einzelne Beiträge oder beschränken uns hier auf den Schutzbrief. Das wäre sinnvoller.
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine
-+
16.01.2013|23:47 | hwhenke | 26
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo
die Frage welchen Schutz habe ich, wenn mein Womo höher als 3, 2m ist, hatte ich an den ADAC gerichtet, hier die Antwort:

Ein nicht auf Sie oder Ihren Ehegatten persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC Mitglied oder Ihr Ehegatte es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und


- eine Gesamtbreite von 2, 55 m,
- eine Gesamtlänge von 10 m,
- eine Höhe von 3, 00 m, sowie
- ein zulässiges Gesamtgewicht von 3, 5 t nicht überschreiten.


Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1, 00 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu


- einer Höhe von 3, 20 m einschließlich Ladung und
- einem zulässigen Gesamtgewicht von 7, 5 t.


Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht: Bergung (§ 26), , Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).

Wir wünschen Ihnen stets gute und unfallfreie Fahrt. -+
17.01.2013|18:57 | uid65252 | 27
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo Kusain,
ADAC Schutzbrief plus bietet meiner Recherche nach nur 45 Tage Auslandskrankschutz ab dem Grenzübertritt. Für die Zeit darüber kann zusätzlich ein AuslandLangzeitKrankenschutz von mindesten 2 Monaten bis längstens 24 Monaten abgeschlossen werden. Der Tarif ist abhängig von Nichtmitgliedschaft, Mitgliedschaft und Alter der Person. Alles Nähere
hier .Auf Seite ADAC dann auf ReiseprodukteVersicherungen
MfG Werner
-
18.01.2013|18:06 | xday759 | 28
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo