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Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
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Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Cornelius, ein ähnliches Empfinden hab ich bei der aktuellen Diskussion wg. der Brüderle-Äusserungen

man findet ja nun so gut wie nix.. nur dass er gesagt haben soll, dass die Dame ein Dirndl gut ausfüllen würde.

Also mal ehrlich. Gehts noch??
wie kann man denn dabei auf die Idee einer sexuellen Belästigung kommen?? vor allem, wenn es stimmt, dass das gg Mitternacht an einer Hotelbar stattfand.

Es wurden im Zuge dieser "Belästigung" Tests gemacht
Ein durchaus ansehnlicher Mann sagte HÖFLICH zu Frauen "Sie haben unglaublich tolle Beine".... ich hab keine Ahnung warum DAS nun sexistisch ist... ich hätt gelächelt, gesagt, Danke schön und wär weitergelaufen.
Aber den meisten Frauen war es "unangenehm" und sie fühlten sich belästigt.
Sorry, ich kanns nicht nachvollziehen

Wird da im Moment nicht viel zu viel Geschiss *sorry* um alles gemacht. Da frag ich mich wirklich, haben wir sonst KEINE Probleme???

Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
30.01.2013|13:26 | womo66 | 12
Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Genau, mal einen Blick in das Eigene Profil, werfen....

Und dann über Gute Sitten und Anstand sprechen!

Wie heißt es doch so schön, "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steine werfen..."

Apropos USA 9/11 und der Vergleich zu Deutschland. Ich erinnere nur an den Artikel der unlängst hier im Forum diskutiert wurde...

Wobei eine Autofahrerin sich über Blitzerampeln an ihrem Heimatort in Faceb**k
äußerte und daraufhin vom Ordnungsamt angeblich eine Androhung zu eine MPU erhielt...-+
30.01.2013|16:29 | antonis | 13
Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Hallo Nemho.....

=) Horst
Eine schöne Rede, schau mal in Dein Profil und was fällt Dir da auf ?
So viel zu gute Sitten.
Gruß Hans-Jürgen

Was soll da auffallen?????? Mein Name ist Horst-Werner Henke aus Wiesloch. Mein Profil ist unter hwhenke gespeichert. WO Ist das Problem ?????????????????
Oder wo ist die Sittenwiedrigkeit.....

LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine
-+
30.01.2013|16:45 | hwhenke | 14
Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?

=) Wird da im Moment nicht viel zu viel Geschiss *sorry* um alles gemacht. Da frag ich mich wirklich, haben wir sonst KEINE Probleme???
=)


Du sprichst ein großes Wort gelassen aus ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
30.01.2013|16:54 | garibaldi | 15
Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Hallo Nemho.....
=)
=) =) Horst
=) Eine schöne Rede, schau mal in Dein Profil und was fällt Dir da auf ?
=) So viel zu gute Sitten.
=) Gruß Hans-Jürgen
=)
=) Was soll da auffallen?????? Mein Name ist Horst-Werner Henke aus Wiesloch. Mein Profil ist unter hwhenke gespeichert. WO Ist das Problem ?????????????????
=» Oder wo ist die Sittenwiedrigkeit.....
=)
=) LG Horst


Horst... DAS frage ich mich ehrlich gesagt auch , vielleicht werden wir ja noch aufgeklärt
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
30.01.2013|17:10 | womo66 | 16
Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Habe wahrscheinlich auch was auf den Augen...

Kann in seinem Profil nichts von Horst-Werner Henke lesen...

PS: womo66, Sitte und Anstand, haben nichts mit Anonymität zu tun, sondern mit Intelligenz... Dabei spielt es nun wirklich keine Rolle ob man sich Franz Mustermann oder Hans Werner Eberhardt nennt...-+
30.01.2013|17:15 | antonis | 17
Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Hallo Mädels und Jungs !
Ich empfinde es ähnlich wie es Horst formuliert hat. Beleidigungen und verbale Angriffe wenn sie denn sein müssen, andere nennen es vielleicht Kritik, sollten mit offenen Visier gemacht werden. Wenn ich über das Mobbing, gegen z.B. Schüler, etwas lese bin ich dafür hier werden Klarnamen genannt. Als sich wie üblicher weise hinter anonymen Zahlen, Zeichen zu verstecken. Gerade im Internet habe ich viel Zeit bei einer kontroversen Diskussion zu überlegen. Und so Beleidigungen zu vermeiden. Wobie Kritik auch als Beleidigung angesehen werden kann. Doch dazu kann ich stehen.
Hallo Horst !
Ich konnte auch nichts mit hwhenke anfangen. Aber das reicht mir das ich Dich mit dem Vornamen Horst ansprechen kann .
Gruß Michael -+
30.01.2013|17:48 | michael43 | 18
Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?

=) Kann in seinem Profil nichts von Horst-Werner Henke lesen...


Wenn sich einer hier hwhenke nennt und mit Horst unterschreibt, ist es da wirklich so schwierig, auf Henke als Familiennamen zu kommen? Zusammen mit dem Wohnort und dem Autokennzeichen ist das schon fast ein gläserner Bürger, würde ich sagen. Nix für ungut ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
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30.01.2013|17:53 | garibaldi | 19
Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Habe wahrscheinlich auch was auf den Augen...

hast du.....

PS: womo66, Sitte und Anstand, haben nichts mit Anonymität zu tun, sondern mit Intelligenz... Dabei spielt es nun wirklich keine Rolle ob man sich Franz Mustermann oder Hans Werner Eberhardt nennt...

wenn du meinst.....
Leute, die sich hinter nicks verstecken leiden demzufolge an mangelnder Intelligenz?? oder vielleicht doch ein ganz kleines bisschen unter Feigheit.... weil sie sich nicht trauen, zu dem zu stehen, was sie da von sich geben??
Man könnte ja auch auf die Idee kommen, das habe mit mangelnder Kinderstube zu tun.
Ungefähr so, wie wenn jemand partout einen anderen nicht mit dem richtigen Namen, sondern nur mit dem Nick anspricht...
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
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30.01.2013|18:20 | womo66 | 20
Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Erst einmal an alle,

bzgl. des Profils von Horst , um dass es ja hier im Thread wirklich nicht geht, bin ich der Meinung, dass an seinen Angaben nichts auszusetzen ist. Er hat für mich genauso viel reingeschrieben, wie nemho und antonis , ja sogar mehr, denn bei ihm ist sogar das Kennzeichen seines Womo nachzulesen.

Aber jetzt zum eigentlichen Thema.

Hallo Frank ,

Was mich allerdings sehr wundert, ist diese aufwändige Polizeiaktion bei einer Beleidigung. Über Bekannte, die es genau wissen, höre ich manchmal, welche Delikte nicht weiter verfolgt werden, da die Ermittlungen oder Aktionen zu aufwändig wären. Da fällt man vom Glauben ab, sag ich euch... Wenn hier also eine Durchsuchung wegen einer Beleidigung durchgeführt wird, hat jemand möglicherweise gute Kontakte gehabt.

das mag zwar für einen Außenstehenden so aussehen, aber tatsächlich ist die Polizei hier ganz normal und notgedrungen so vorgegangen.

Zum einen geht es ja hier nicht um den Vorwurf einer Beleidigung, auch wenn der Chefredakteur der Augsburger Zeitung davon ausgeht, er sollte es eigentlich besser wissen, sondern um ein Verbrechen, was dem Ordnungsreferenten von dem bis jetzt Unbekannten vorgeworfen wird und bei Bekanntwerden eines möglichen Verbrechens ist die Polizei von Rechts wegen verpflichtet, Ermittlungen zu führen und das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Und da die Augsburger Zeitung nicht gewillt war, den Namen des Unbekannten preiszugeben, blieb der Polizei nichts anderes übrig, als über die zuständige StA beim zuständigen Gericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu erwirken, der erlassen und dann natürlich von der Polizei vollzogen wurde.

Bei einer Beleidigung, bei der es sich um ein sogenanntes Privatklagedelikt handelt, wird tatsächlich in den meisten Fällen, wenn trotz entsprechender Hinweise gewünscht, die Anzeige entgegengenommen, aber diese in der Regel mit dem geringsten Aufwand an Ermittlungen mit einem entsprechenden Vermerk an die StA gesandt, die wiederum in der Regel das Verfahren einstellt und den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweist. Für mich ein vernünftige Sache.

Es ist also ein gewaltiger Unterschied, ob die Polizei zu einer Beleidigung oder zu einer Rechtsbeugung Ermittlungen führen muss.

Und hätte es sich in diesem Fall tatsächlich nur um eine Beleidigung gehandelt, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass kein Richter einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erlassen hätte.

Hallo antonis ,

Schon alleine mit welcher Energie, die Polizei darauf verwendet, den Orginator des Threades habhaft zu werden.. Wo werden hier die Gesetzmäßigkeiten des Aufwandes gerechtfertigt. Handelt es sich hier um ein Kapitalverbrechen oder um eine Meinungsäußerung die eventuell durch Art 5. Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz «GG» gewährleistet ist.

wie ich oben schon angeführt habe, ist die Polizei verpflichtet, hier Ermittlungen zu führen und dies lt. Gesetz.

Und ja, es handelt sich tatsächlich um ein Verbrechen, was der Unbekannte dem Ordnungsreferenten vorwirft.

Und im Zuge der laufenden Ermittlungen wird wohl auch geprüft werden, ob sich der noch Unbekannte eines Vergehens der Falschen Verdächtigung schuldig gemacht hat.

Aufgrund dessen kann doch wohl wirklich nicht sein, dass jemand unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung derartige Straftaten begehen darf, oder?

Deine weiteren Aufzählungen zu kommentieren, erübrigt sich wohl, denn wie du ja selbst erwähnst, sind sie an den Haaren herbeigezogen und haben nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

Hallo Cornelius ,

Das andere ist: Wie genau war der Vorwurf der Rechtsbeugung formuliert? Wenn der Schreiberling geschrieben hätte: "Ich halte das für Rechtsbeugung" oder "meiner Meinung nach ist das Rechtsbeugung", dann gäbe es überhaupt keine juristische Handhabe, das wäre dann eine ganz klare Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Anscheinend hat er es aber als Tatsachenbehauptung formuliert, und das geht natürlich nicht. In so fern ist die Aktion rein juristisch sicher grundsätzlich in Ordnung.

genau dies ist der Öffentlichkeit nicht bekannt und es können nur Vermutungen angestellt werden. Aber ich gehe davon aus, dass sich der Unbekannte schon recht eindeutig geäußert haben muss, ansonsten der Ermittlungsrichter wohl keinen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erlassen hätte.

Ob sie auch vernünftig und verhältnismäßig ist, wage ich zu bezweifeln. Und bei der Verhältnismäßigkeit wird dann auch die juristische Seite wieder fragwürdig.

Da gibt es für mich nicht den geringsten Zweifel, bei Vergehen und Verbrechen ist die Verhältnismäßigkeit für mich immer gegeben, da ja bei einer Nichtverfolgung der verantwortliche Polizeibeamte eine Strafvereitelung im Amt begeht und das wird sich wohl jeder Polizeibeamte zweimal überlegen.

Und zum Schluss will ich nicht unerwähnt lassen, dass ich mit dem Posting von Horst, also hwhenke vollkommen übereinstimme. für dein Posting.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
30.01.2013|21:15 | brawo | 22
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