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Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
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Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Hallo Cornelius ,

Wolf hat ja die These vertreten, es sei dazu nicht wegen der mutmaßlichen Beleidigung gekommen, sondern im Zuge von Vorermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den Ordnungsreferenten. Das geht aus den Berichten allerdings nicht hervor, und ich kann auch nicht ganz nachvollziehen, was die Identität des anonymen Schreibers des Kommentars mit dem Vorwurf zur Aufklärung einer möglichen Rechtsbeugung beitragen könnte, es sei denn, es handelte sich dabei um jemanden, der über "Insiderwissen" verfügt.

stimmt nicht ganz, du hast nicht alles gelesen, denn mein zu später Stunde abgegebenes 1. Posting habe ich mit meinem 2. Posting

Der Rechtsanwalt des Ordnungsreferenten erstattete Anzeige und diese Anzeige landete auf dem Schreibtisch eines Polizeibeamten. Da es sich um eine falsche Verdächtigung handelt und somit um ein sogenanntes Offizialdelikt, muss ermittelt werden. Der Beamte wird sich persönlich oder telefonisch an die Zeitung gewandt haben, von wo er vermutlich die Mitteilung erhielt, dass ohne einen Gerichtsbeschluss nichts geht. Also besorgt sich der Beamte über die Staatsanwaltschaft beim Gericht einen Beschluss und bekommt nun die gewünschten Informationen.

Jetzt wird sich herausstellen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist und ob evtl. gegen den Ordnungsreferenten ermittelt werden muss, dies in enger Zusammenarbeit mit der StA, die Herr des Verfahrens ist.


aufgrund des Einwandes von Frank revidiert, wobei für mich der Vorwurf der Beleidigung nicht weiter relevant ist, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass deswegen ein Richter einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschuss erlässt, aber möglich ist alles.

Darüberhinaus muss die Polizei in alle Richtungen ermitteln, was dabei herauskommt, ist eine ganz andere Sache und man darf auf keinen Fall, zumindest ist das ein Grundsatz für mich, nicht alles was in der Presse steht als bare Münze nehmen.

Aber auch wenn nicht von einer falschen Verdächtigung augegangen wird, muss die Polizei die bei ihr aufgelaufene Anzeige an die StA abgeben und die entscheidet letztendlich, was weiter passiert.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
05.02.2013|10:28 | brawo | 44
Re:Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Ich denke, wir haben da keinen wirklichen Widerspruch. Deine Erklärungen verdeutlichen aber die Situation dankenswerter weise noch einmal.

man darf auf keinen Fall, zumindest ist das ein Grundsatz für mich, nicht alles was in der Presse steht als bare Münze nehmen.

Sehr richtig. Die Presseinformationen (bzw. das Fehlen von Detailinformationen) dürften der Hauptgrund für die Unklarheit in diesem Fall sein.


=) Aber auch wenn nicht von einer falschen Verdächtigung augegangen wird, muss die Polizei die bei ihr aufgelaufene Anzeige an die StA abgeben und die entscheidet letztendlich, was weiter passiert.


Das ist ja klar. Die Polizei kann sowieso nichts dafür.

Abgesehen davon hätte der anonyme Schreiber ja eigentlich, sofern er stichhaltige Hinweise auf eine Rechtsbeugung hat, von sich aus Anzeige gegen den Ordnungsreferenten erstatten müssen, das wäre wohl seine staatsbürgerliche Pflicht.
Schönen Gruss
Cornelius
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-
05.02.2013|12:15 | garibaldi | 45
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