Das wird dann alles durch die Verfolgungsbehörde geprüft. Was meinst du, wie kreativ Menschen beim Erfinden von Geschichten sind.
Ja da gebe ich dir recht, aber es ging ja um Leute die WIRKLICH nur im Wohnmobil leben, also keinen echten Wohnsitz in Deutschland mehr haben. Logisch muss das nachprüfbar sein.
Wie ist das mit Obdachlosen eigentlich ? Wird da allen einen dauerhaften Platz zugewiesen ?
Das gleiche trifft ja auch auf Leute zu die sich wohnsitzmässig auf einem CP angemeldet haben. Da gibt es ja einige plätze in D wo das erlaubt ist. Wenn der Platz jetzt zu macht, müssen die ja auch weiterhin da drauf leben dürfen. Die haben ja nichts anderes. Bei einem 2. Wohnsitze wäre das klar, die müssen an den Hauptwohnsitz zurück, aber er als Erstwohnsitz auf einem CP lebt, hat ja auch nichts anderes. Deren Wagen snd ja auch in dr Regel an die VE angeschlossen viele Grüsse Fritz, Admin
30.03.2020|17:12 | fritz14 | 15
Geöffnete Stellpätze
Wie ist das mit Obdachlosen eigentlich ? Wird da allen einen dauerhaften Platz zugewiesen ?
Mir ist nur bekannt, dass einige Großstädte Angebote für Obdachlose haben. Ob diese auch angenommen werden, ich nehme an, nicht von vielen.
Das gleiche trifft ja auch auf Leute zu die sich wohnsitzmässig auf einem CP angemeldet haben. Da gibt es ja einige plätze in D wo das erlaubt ist. Wenn der Platz jetzt zu macht, müssen die ja auch weiterhin da drauf leben dürfen. Die haben ja nichts anderes.
Ich denke, dass die auf einem Campingplatz wohnenden dort auch bleiben und die Einrichtungen nutzen können. Freunde von uns sind in Spanien in der Nähe von Conil de la Frontera auf einem Campingplatz. Nur zum Einkaufen dürfen sie raus, aber evtl. Neuankömmlinge kommen nicht auf den Platz, für diese ist der Platz gesperrt. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
30.03.2020|17:57 | brawo | 16
Geöffnete Stellpätze
In Münster auf dem Schlossplatz Stellplatz 1213204 wird man wohl noch geduldet. Der Platz wird gemäß Aushang nicht mehr bewirtschaftet, ist aber nicht geschlossen. Zwei bewohnte Womos stehen auf dem Platz. Grüsse von unterwegs in Spanien Martin🙂
02.04.2020|14:45 | kallmi | 17
Geöffnete Stellpätze
Gem. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 26.03.2020, 20:00) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg dürfen Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen und in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken genützt werden. Demnach ist die Benützung von Stellplätzen für touristische Zwecke in ganz Baden-Württemberg untersagt. Campingplätze sind für Personen mit dortigem Erstwohnsitz gestattet.
Grüsse Wolfgang
03.04.2020|17:01 | lego | 18
Verbote in den Bundesländern wegen Corona
Guten Morgen
ich zitiere:
VERORDNUNGEN DER BUNDESLÄNDER Der Kabinettsauschuss der Bundesregierung hat am 16.03. Empfehlungen zur Corona-Epidemie an die Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Inzwischen haben die meisten Bundesländer entsprechende Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erlassen.
Tourismuscamping ist von der Untersagung vollumfänglich betroffen. Ob Dauercamping auch von dieser weitreichenden Nutzungsuntersagung erfasst ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend ist der Erlass des jeweiligen Bundeslandes. Über Änderungen des Sachstandes werden wir Sie informieren. Etwaige Entschädigungsansprüche werden wir rechtlich prüfen!
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Quelle: Klick hier Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz