Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo Wolf,
unser Carver hat gemäß KFZ Schein folgende Dimensionen: Länge: 7480 mm Breite: 2380 mm Höhe : 3185 mm Gewicht Max.5200kg
Auf dem Dach ist noch die Sat-Schüßel womit die im Schein angegebene Höhe überschritten wird. Ich habe mal gehört oder gelesen dass nur die im KFZ Schein angegebene Höhe maßgebend wäre ?
Somit müßten unser Carver mit dem ADAS Plus Schutzbrief komplett geschützt sein - so hoffen wir.
Liebe Grüße und Danke
Kurt & Ulrike kusain
16.04.2012|12:33 | kusain | 10
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
=» Auf dem Dach ist noch die Sat-Schüßel womit die im Schein angegebene Höhe überschritten wird. =» Ich habe mal gehört oder gelesen dass nur die im KFZ Schein angegebene Höhe maßgebend wäre ?
Hallo Kurt ,
im § 3 der Versicherungsbedingungen heißt es unter Ziff. 4 u.a.,
Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu einer Höhe von 3, 20 m einschließlich Ladung
sodass nach meiner Auffassung die tatsächliche Höhe und nicht die im Fzg-Schein eingetragene maßgeblich sein dürfte.
Aber davon abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand mit einem Meterstab die im Fzg-Schein eingetragene Höhe nochmals überprüfen wird. Ich hätte keine Befürchtung, dass ich seitens des ADAC im Falle eines Falles Schwierigkeitenen zu erwarten hätte. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
16.04.2012|14:43 | brawo | 11
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Mal eine andere Frage: welcher Helfer beim ADAC hätte denn jemals danach gefragt, wie lange du schon im Urlaubsland bist....????? Ich grüsse Euch, Walter Heute der erste Tag vom Rest meines Lebens
16.04.2012|14:52 | walter | 12
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo,
die Höhenbegrenzug zum Fahrzeugtransport hat schon seine Berechtigung.
Ich habe darüber mal mit einem Abschleppunternehmer gesprochen, der für den ADAC Transporte macht. Bei 3, 2m und den 8cm hohen Transportern gibt es normalerweise auf Autobahnen keine Probleme. Leider sind einige Tunnel bzw. Unterführungen nur knapp über 4m hoch, so dass es da Probleme geben kann. Hier in Deutschland sind davon einige Autobahnen im Ruhrgebiet betroffen. Nicht weit von uns ist eine Bundesstrasse, die eine Eisenbahnunterführung mit 3, 9m Höhe hat. Da hängen regelmässig LKW-Planen dran.
Um die Fahrzeughöhe zu reduzieren kann man ja die Sat-Antenne abbauen. Der Aufwand ist immer noch besser als hinterher ein Loch im Dach.
Gruss Uwe OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ... denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
16.04.2012|16:33 | oceanline | 13
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Mal eine andere Frage: welcher Helfer beim ADAC hätte denn jemals danach gefragt, wie lange du schon im Urlaubsland bist....????? =»
Hallo Walter ,
diese Frage wird deshalb nicht gestellt, weil die Beantwortung keinen Einfluss auf die Hilfe vor Ort bzgl. Kfz hat.
Nur wenn es um Krankheit usw. geht, gelten die 92 Tage und da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass bei wirklich ernsthaften Erkrankungen mit den damit verbundenen hohen Kosten vom ADAC entsprechende Fragen gestellt werden.
Wenn aber jemand z.B. nach vier Monaten Auslandsaufenthalt zum Zahnarzt geht und dann dem ADAC eine Rechnung von vielleicht 50, 00 € zur Begleichung zuschickt, werden sie diese wohl anstandslos bezahlen.
Aber um sich entsprechend abzusichern, was ich nur empfehlen kann, gibt es von Krankenversicherungen günstige Angebote. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
16.04.2012|17:20 | brawo | 14
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Von der ADAC-Auslandskrankenversicherung wurde ich ALS ERSTES danach gefragt, ob die Reise schon länger als 6 Wochen dauert (das ist die Grenze bei der AuslandsKV). Und dabei ging es um 90 Euro für eine Zahnfüllung. Tschüss, Gerd
16.04.2012|23:26 | gg-wanderer | 15
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Von der ADAC-Auslandskrankenversicherung wurde ich ALS ERSTES danach gefragt, ob die Reise schon länger als 6 Wochen dauert «das ist die Grenze bei der AuslandsKV». Und dabei ging es um 90 Euro für eine Zahnfüllung. =) Tschüss, Gerd =»
Wird wohl am Sachbearbeiter liegen, denn meine bis jetzt dreimal eingereichten Rechnungen wurden ohne Rückfrage abgerechnet und die Beträge zwischen 30 und 150 Euro überwiesen.
Aber davon abgesehen, die Abrechnung bei mir erfolgte nicht über die ADAC-Auslandskrankenversicherung, sondern über die ADAC-Plus-Mitgliedschaft. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
17.04.2012|00:27 | brawo | 16
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Ich dachte, hier gings eher um Schadensfälle am Womo??? Hierbei wurden wir noch NIE gefragt (ok, waren bisher auch nur 2 Fälle in 9 Jahren...) KV über längere Zeit ist eine andere Hausnummer. Für so Kinkerlitzchen wie Zahnfüllungen braucht man die auch nicht unbedingt. Wenn aber unerwartet was Grösseres kommt (KH, Rücktransport) DANN wirds mit Sicherheit eng und DANN werden sie garantiert nachforschen wie lange der Betreffende schon im Ausland weilt. Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
17.04.2012|08:33 | womo66 | 17
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo und guten Abend liebe Wohnmobilisten, nun habe ich mit Eurer Mithilfe einen Schutzbrief gefunden: (Kurzbeschreibung unten – Ohne Gewähr !) (Originalbeschreibung ist 57 Seiten lang und liegt mir als PDF – Datei vor.
Schutzbrief weltweit – 365 Tage durchgehenden Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht für den VN und in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder, unabhängig davon, ob Sie getrennt oder gemeinsam verreisen und mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist.Versichert sind alle auf den Ehe- oder Lebenspartner zugelassenen KFZ u. Wohnmobile bis Breite von 2, 55 m, Länge von 10, 00 m, Höhe von 3, 20 m sowie eine zulässige Gesamtmasse von 7, 5 t nicht überschreiten. ( Sat Antenne müsste man im Notfall demontieren)
Danke für Eure Hilfe und Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem ( sym) badischen Ländle Kurt der Carverfahrer
kusain
18.04.2012|23:28 | kusain | 18
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
*Hallo an Alle, * soeben hat mich die Frau von der Gothaer angerufen, sich x mal entschuldigt, und mir leider mitgeteilt das die an mich gesendete E-Mail- Mitteilung über die fortlaufende Reisedauer *"Ohne Beschränkung"* falsch ist.
*Richtig dagen ist wie im Schutzbrief - Bediengungswerk unter §4 "Begriffe" beschrieben: Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 6 Wochen*.
Ich bin jetzt richtig sauer, hatte mir so viel Mühe gemacht, hatte mich gefreut anderen mitteilen zu können dass es einen Schutzbrief geben würde der unseren Wünschen entspricht. Nun ist alles nichtig und ich muss nun alles wiederufen.
Im Moment prüft die Züricher Versicherung noch genau ob sie sowas anbieten können.
Sonst halt weiterhin mit ADAC-Plus Schutzbrief.
Danke noch einmal an Paul für den extrem wichtigen Hinweis: Lese mal was im Schutzbrief - Bediengungswerk mit 57 Seiten unter §4 "Begriffe" steht: Reise ist ....... Höchstdauer von fortlaufend 6 Wochen.