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Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
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Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo und guten Morgen Wolf,

natürlich war diese Antwort für dich gedacht.

Ich habe zu spät bemerkt das ich deinen Namen vergessen hatte.
Ich bin neu in dem Forum und muss noch dazu lernen.
Learning by doing !

Alles was du geschrieben hast scheint absolut so zu stimmen
und deckt sich auch mit den bisherigen Informationen.

Nochmal Danke und Grüße

Kurt & Ulrike

kusain
-+
16.04.2012|10:48 | kusain | 9
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo Wolf,

unser Carver hat gemäß KFZ Schein folgende Dimensionen:
Länge: 7480 mm
Breite: 2380 mm
Höhe : 3185 mm
Gewicht Max.5200kg

Auf dem Dach ist noch die Sat-Schüßel womit die im Schein angegebene Höhe überschritten wird.
Ich habe mal gehört oder gelesen dass nur die im KFZ Schein angegebene Höhe maßgebend wäre ?

Somit müßten unser Carver mit dem ADAS Plus Schutzbrief komplett geschützt sein - so hoffen wir.

Liebe Grüße und Danke

Kurt & Ulrike
kusain
-+
16.04.2012|12:33 | kusain | 10
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
=» Auf dem Dach ist noch die Sat-Schüßel womit die im Schein angegebene Höhe überschritten wird.
=» Ich habe mal gehört oder gelesen dass nur die im KFZ Schein angegebene Höhe maßgebend wäre ?


Hallo Kurt ,

im § 3 der Versicherungsbedingungen heißt es unter Ziff. 4 u.a.,

Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu einer Höhe von 3, 20 m einschließlich Ladung

sodass nach meiner Auffassung die tatsächliche Höhe und nicht die im Fzg-Schein eingetragene maßgeblich sein dürfte.

Aber davon abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand mit einem Meterstab die im Fzg-Schein eingetragene Höhe nochmals überprüfen wird. Ich hätte keine Befürchtung, dass ich seitens des ADAC im Falle eines Falles Schwierigkeitenen zu erwarten hätte.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
16.04.2012|14:43 | brawo | 11
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Mal eine andere Frage: welcher Helfer beim ADAC hätte denn jemals danach gefragt, wie lange du schon im Urlaubsland bist....?????
Ich grüsse Euch,
Walter
Heute der erste Tag vom Rest meines Lebens
-+
16.04.2012|14:52 | walter | 12
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo,

die Höhenbegrenzug zum Fahrzeugtransport hat schon seine Berechtigung.

Ich habe darüber mal mit einem Abschleppunternehmer gesprochen, der für den ADAC Transporte macht.
Bei 3, 2m und den 8cm hohen Transportern gibt es normalerweise auf Autobahnen keine Probleme. Leider sind einige Tunnel bzw. Unterführungen nur knapp über 4m hoch, so dass es da Probleme geben kann. Hier in Deutschland sind davon einige Autobahnen im Ruhrgebiet betroffen.
Nicht weit von uns ist eine Bundesstrasse, die eine Eisenbahnunterführung mit 3, 9m Höhe hat. Da hängen regelmässig LKW-Planen dran.

Um die Fahrzeughöhe zu reduzieren kann man ja die Sat-Antenne abbauen. Der Aufwand ist immer noch besser als hinterher ein Loch im Dach.


Gruss Uwe
OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ...
denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
-+
16.04.2012|16:33 | oceanline | 13
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Mal eine andere Frage: welcher Helfer beim ADAC hätte denn jemals danach gefragt, wie lange du schon im Urlaubsland bist....?????


Hallo Walter ,

diese Frage wird deshalb nicht gestellt, weil die Beantwortung keinen Einfluss auf die Hilfe vor Ort bzgl. Kfz hat.

Nur wenn es um Krankheit usw. geht, gelten die 92 Tage und da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass bei wirklich ernsthaften Erkrankungen mit den damit verbundenen hohen Kosten vom ADAC entsprechende Fragen gestellt werden.

Wenn aber jemand z.B. nach vier Monaten Auslandsaufenthalt zum Zahnarzt geht und dann dem ADAC eine Rechnung von vielleicht 50, 00 € zur Begleichung zuschickt, werden sie diese wohl anstandslos bezahlen.

Aber um sich entsprechend abzusichern, was ich nur empfehlen kann, gibt es von Krankenversicherungen günstige Angebote.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
16.04.2012|17:20 | brawo | 14
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Von der ADAC-Auslandskrankenversicherung wurde ich ALS ERSTES danach gefragt, ob die Reise schon länger als 6 Wochen dauert (das ist die Grenze bei der AuslandsKV). Und dabei ging es um 90 Euro für eine Zahnfüllung.
Tschüss, Gerd
-+
16.04.2012|23:26 | gg-wanderer | 15
Re:Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Von der ADAC-Auslandskrankenversicherung wurde ich ALS ERSTES danach gefragt, ob die Reise schon länger als 6 Wochen dauert «das ist die Grenze bei der AuslandsKV». Und dabei ging es um 90 Euro für eine Zahnfüllung.
=) Tschüss, Gerd


Wird wohl am Sachbearbeiter liegen, denn meine bis jetzt dreimal eingereichten Rechnungen wurden ohne Rückfrage abgerechnet und die Beträge zwischen 30 und 150 Euro überwiesen.

Aber davon abgesehen, die Abrechnung bei mir erfolgte nicht über die ADAC-Auslandskrankenversicherung, sondern über die ADAC-Plus-Mitgliedschaft.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
17.04.2012|00:27 | brawo | 16
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Ich dachte, hier gings eher um Schadensfälle am Womo???
Hierbei wurden wir noch NIE gefragt (ok, waren bisher auch nur 2 Fälle in 9 Jahren...)
KV über längere Zeit ist eine andere Hausnummer. Für so Kinkerlitzchen wie Zahnfüllungen braucht man die auch nicht unbedingt.
Wenn aber unerwartet was Grösseres kommt (KH, Rücktransport) DANN wirds mit Sicherheit eng und DANN werden sie garantiert nachforschen wie lange der Betreffende schon im Ausland weilt.
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
17.04.2012|08:33 | womo66 | 17
Re:Schutzbrief für Womo bis 6 Tonnen und für Reisen länger als 92 Tage
Hallo und guten Abend liebe Wohnmobilisten,
nun habe ich mit Eurer Mithilfe einen Schutzbrief gefunden:
(Kurzbeschreibung unten – Ohne Gewähr !)
(Originalbeschreibung ist 57 Seiten lang und liegt mir als PDF – Datei vor.

Schutzbrief weltweit – 365 Tage durchgehenden Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz besteht für den VN und in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder, unabhängig davon, ob Sie getrennt oder gemeinsam verreisen und mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist.Versichert sind alle auf den Ehe- oder Lebenspartner zugelassenen KFZ u. Wohnmobile bis Breite von 2, 55 m, Länge von 10, 00 m, Höhe von 3, 20 m sowie eine zulässige Gesamtmasse von 7, 5 t nicht überschreiten. ( Sat Antenne müsste man im Notfall demontieren)

Danke für Eure Hilfe und Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem ( sym) badischen Ländle
Kurt der Carverfahrer

kusain
-+
18.04.2012|23:28 | kusain | 18
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