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Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
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Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
D
=» In Deutschland gilt z.B. Schild 253 für alle Kraftfahrzeuge 3, 5 to. Also auch für entsprechende Wohnmobile.

Das halte ich für falsch. Das Zeichen 253 hat in seiner Definition die klare Aussage ·ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse·. Damit sind Wohnmobile, da sie in die Kategorie Personenkraftwagen gehören, von diesem Schild nicht betroffen. Die deutsche Bedeutung des Schildes ist also im Effekt weitgehend die gleiche wie in den anderen Ländern, nur anders formuliert.

Auch wenn du es für falsch hältst, ist die Feststellung von Rainer richtig. Wohnmobile über 3, 5 t zGM dürfen bei diesem Schild nicht weiterfahren.

Beim Zusatz “ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse“ darf man nicht die Definition der EG-Fahrzeugklassen hernehmen, die sich auf die StVZO bezieht, hier geht es um die StVO, sondern was versteht man unter einem Pkw und einem Omnibus? Und da sind die Definitionen ganz klar.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.07.2017|10:44 | brawo | 10
Re:Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW

=)
=» Auch wenn du es für falsch hältst, ist die Feststellung von Rainer richtig. Wohnmobile über 3, 5 t zGM dürfen bei diesem Schild nicht weiterfahren.
=)
=) Beim Zusatz “ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse“ darf man nicht die Definition der EG-Fahrzeugklassen hernehmen, die sich auf die StVZO bezieht, hier geht es um die StVO, sondern was versteht man unter einem Pkw und einem Omnibus? Und da sind die Definitionen ganz klar.


Hab´ mir gerade die StVO mal gründlich vorgenommen in Bezug auf diese Fragen. Eine eindeutige Definition von PKW gibt es nicht. Aber in dem Abschnitt mit den erlaubten Geschwindigkeiten gibt es neben PKW, LKW und Omnibus in der neuesten Fassung auch das Wohnmobil - man höre und staune, da hat sich was bewegt! Die Konsequenz daraus aber ist, dass Wolf bis auf Weiteres recht hat, denn in den Regeln für die Verkehrszeichen 253 und 277 werden nur PKW und Omnibusse, nicht aber Wohnmobile ausgenommen. Inwieweit man da bei der Definition der Zeichen 253 und 277 etwas verschlafen hat, sei dahin gestellt. Allerdings habe ich gerade auch gelesen, dass es sei diesem Mai einen neuen Verkehrszeichen-Katalog gibt. Ob sich da was getan hat, weiß ich noch nicht.
Schönen Gruss
Cornelius
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-+
06.07.2017|13:11 | garibaldi | 11
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Danke an alle für die umfangreichen Aussagen und Hinweise.
Der Link von Rainer war sehr hilfreich. hier wird vieles erwähnt.
Die Aussage über die anderen Länder haben mir sehr geholfen:
"In Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien gilt das selbe Schild für Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Also nie für Wohnmobile"

Es ist in Deutschland eine Qual Bestimmungen und Regeln immer richtig zu deuten. Wenn schon Einschränkungen gemacht werden, sollten sie auch sinnvoll sein. Wer soll verstehen, dass ein Bus eine bestimmte Strecke befahren darf, aber ein gleich großes/schweres bzw. sogar kleineres/leichteres (3, 5t) WoMo nicht; es sind ja nicht nur Linienbusse bei den Ausnahmen gemeint.

Danke
LG Hans-
07.07.2017|07:49 | flecky | 12
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