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2 Promille Auto weg
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2 Promille Auto weg
...und zwar richtig weg....

Dänemark greift hart durch

wer dort mit 2 Promille erwischt wird, wandert erst mal in den Knast, der Lappen ist für gut 3 Jahre weg und das Auto wird eingezogen und versteigert... aus die Maus, weg isses

Ich finde das klasse! wer dermassen unverantwortlich wäre, sich mit 2 (in worten.. ZWEI!!) Promille autozufahren, der hats nicht besser verdient.
bei soviel Dummheit helfen nur harte Bandagen.


Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
+
16.05.2014|19:01 | womo66 | 1
Re:2 Promille Auto weg
Habe es auch gerade in den Nachrichten gehört und würde mir ein solches Gesetz auch für Deutschland wünschen. Auch in Italien ist es seit 2008 möglich, dass die Kraftfahrzeuge von betrunkenen Fahrern, mehr als 1, 5 Promille, also noch strenger, eingezogen und versteigert werden.
Aber auch in Deutschland kann es durchaus bei wiederholten Alkoholfahrten und Verurteilungen zu einer Beschlagnahme und anschließenden Einziehung des Kraftfahrzeugs kommen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
16.05.2014|20:00 | brawo | 2
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Mädels und Jungs !
Den Führerschein weg finde ich OK, aber das Auto beschlagnahmen und versteigern ist nicht korrekt. Ich kenne Familien die nur ein Auto haben. Der Rest der Familie wird bestraft, weil irgend ein Mitglied einen, zugegeben schweren, Fehler macht ! Das grenzt an Sippenhaft. Oder wie seht ihr das ? Was ist wenn ich den Wagen verliehen habe oder der " Säufer " mit einem Leihwagen unterwegs ist?
Gruß Michael -+
17.05.2014|12:20 | michael43 | 3
Re:Re:2 Promille Auto weg
aber das Auto beschlagnahmen und versteigern ist nicht korrekt.

Na ja, korrekt ist es auf jeden Fall, da es sich um ein Gesetz handelt.

Ich kenne Familien die nur ein Auto haben. Der Rest der Familie wird bestraft, weil irgend ein Mitglied einen, zugegeben schweren, Fehler macht ! Das grenzt an Sippenhaft.

Für mich nicht, denn daran sollte ein Autofahrer vor seinem Alkoholgenuss denken und auf Alkohol verzichten. Aber davon abgesehen, wird nicht ein mögliches Opfer oder dessen Familie durch eine Alkoholfahrt und deren möglichen Folgen nicht noch stärker bestraft? Man sollte nicht immer an die Täter denken, sondern viel mehr an die Opfer.

Was ist wenn ich den Wagen verliehen habe oder der " Säufer " mit einem Leihwagen unterwegs ist?

Da in diesem Fall der Täter nicht Eigentümer der Sache ist, dürfte, zumindest in Deutschland, eine Einziehung des Fahrzeugs und Verwertung nicht möglich sein.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
17.05.2014|13:11 | brawo | 4
Re:2 Promille Auto weg
Michael, wenn ich mir vorstelle, dass irgendso ein versoffener Vollidiot mit zugedröhnter Birne mein Kind totfährt, dann KANN die Konsequenz gar nicht hart genug sein.
Alkohol wird, weil legal und in der Gesellschaft azeptiert, leider immer noch viel zu sehr verharmlost.
Studien haben ergeben, dass man bereits mit den berühmten "nur" zwei Bier(chen).... (wenn ich schon diese Verniedlichungen höre....) in seiner Reaktionszeit eingeschränkt ist.
Nun führe dir mal vor Augen, was man saufen muss um 2 Promille zu erreichen....

neinein. ich finde das Vorgehen der Dänen klasse! Erst wenn es finanziell so richtig weh tut, werden manche Zeitgenossen wach
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
17.05.2014|13:49 | womo66 | 5
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
"Ich kenne Familien die nur ein Auto haben. Der Rest der Familie wird bestraft, weil irgend ein Mitglied einen, zugegeben schweren, Fehler macht ! Das grenzt an Sippenhaft."

"Für mich nicht."


"Was ist wenn ich den Wagen verliehen habe oder der " Säufer " mit einem Leihwagen unterwegs ist?"

"Da in diesem Fall der Täter nicht Eigentümer der Sache ist, dürfte, zumindest in Deutschland, eine Einziehung des Fahrzeugs und Verwertung nicht möglich sein."


Ist das aber nicht auch beim Ausleihen des Autos innerhalb einer Familie so?

bele
-+
17.05.2014|18:04 | bele | 6
Re:Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
"Ich kenne Familien die nur ein Auto haben. Der Rest der Familie wird bestraft, weil irgend ein Mitglied einen, zugegeben schweren, Fehler macht ! Das grenzt an Sippenhaft."
=)
"Für mich nicht."
=)
=)
"Was ist wenn ich den Wagen verliehen habe oder der " Säufer " mit einem Leihwagen unterwegs ist?"
=)
"Da in diesem Fall der Täter nicht Eigentümer der Sache ist, dürfte, zumindest in Deutschland, eine Einziehung des Fahrzeugs und Verwertung nicht möglich sein."
=)
=)
=) Ist das aber nicht auch beim Ausleihen des Autos innerhalb einer Familie so?
=)
=» bele


Was meinst du damit? Habe noch etwas gesucht und festgestellt , dass in Deutschland das bei einer Trunkenheitsfahrt benutzte Kraftfahrzeug nicht eingezogen werden kann. Hier ein Auszug aus dem Link:

Beispiel
Anlässlich einer Alkoholkontrolle wird ein erheblich angetrunkener Pkw Fahrer gestellt. Darf der Pkw als Einziehungsgegenstand sichergestellt oder beschlagnahmt werden?

Der Pkw Fahrer ist einer Trunkenheitsfahrt «§316 StGB» verdächtig. Dieses Delikt kann nur der Führer eines Kraftfahrzeuges begehen. Das Kraftfahrzeug «Pkw» ist folglich notwendiges Tatmittel. Solche Gegenstände sind keine Gegenstände, die im Sinne von § 74 StGB für die Begehung einer Straftat bestimmt gewesen sind. Folglich unterliegt der Pkw nicht der Einziehung und darf aus diesem Grunde nicht sichergestellt oder beschlagnahmt werden. In Betracht kommt allerdings eine Sicherstellung oder Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr aufgrund der Polizeigesetze. In solchen Fällen ist der Pkw dann wieder herauszugeben, wenn die öffentliche Sicherheit nicht mehr gefährdet ist.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
17.05.2014|21:03 | brawo | 7
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Karin, hallo Wolf und der nette Rest !
Hier noch einmal ich bin wie ihr der Meinung das eine Strafe sein muss. Aber der Einzug des Wagens ist, wie es der Gesetzgeber in Dänemark ja vor sieht, in Deutschland nicht möglich. Und wird in Dänemark, so wie ich es im Fernsehen hörte, nur dann eingezogen wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. Und da wird das Gleichheitsprinzip für meine Begriffe verletzt. Der Sohn nimmt den Wagen seines Vaters und baut einen Unfall mit Todesfolge. Der Wagen wird nicht eingezogen. Der gleiche Fall mit der Familienkutsche, der Wagen ist weg und die Familie hat nicht nur einen eventuellen Alkoholiker am Hals sondern auch noch kein Auto mehr ! Ich kann die Gesetzgebung in Dänemark und Italien nicht ändern und mir wird so etwas nicht passieren da ich nie auch nur geringste Mengen Alkohol trinke, wenn ich weiß ich will/muss in den nächsten 12 Std. fahren.
Gruß Michael -+
18.05.2014|09:59 | michael43 | 8
Re:2 Promille Auto weg
Moin Michael

vielleicht bringt das Vorgehen aber auch Leute dazu besser drüber nachzudenken, WEM man sein Auto anvertraut....

Aber der Einzug des Wagens ist, wie es der Gesetzgeber in Dänemark ja vor sieht, in Deutschland nicht möglich.

noch nicht! abwarten, was es in DK für Resultate bringt


Der gleiche Fall mit der Familienkutsche, der Wagen ist weg und die Familie hat nicht nur einen eventuellen Alkoholiker am Hals sondern auch noch kein Auto mehr !

wenn das Alkoholproblem bekannt gewesen wäre, wäre es doch erst recht unverantwortlich, einem solchen Menschen NICHT die Autoschlüssel wegzunehmen!

mir wird so etwas nicht passieren da ich nie auch nur geringste Mengen Alkohol trinke, wenn ich weiß ich will/muss in den nächsten 12 Std. fahren.

so seh ich das auch...

Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
18.05.2014|10:53 | womo66 | 9
Re:2 Promille Auto weg
Liebe Karin und der nette Rest !
So einfach ist es in der Regel mit Alkoholikern nicht: "Schlüssel weg nehmen"
Ich kenne nicht viel Alkoholiker, aber die Einsicht ist meist nicht gegeben das sie es sind. Die Familie kommt in der Regel nicht gegen sie an, denn sonnst wären sie trocken und würden sich auch anders verhalten und z.B. nicht unter Alkohol Auto fahren. Ich bin der Meinung die Strafen Führerschein Entzug, "Idiotentest" und was es da noch an Auflagen gibt z.B.Entzug reichen aus. Dir Familien leiden auch schon so genug ohne das ihnen eine weitere Strafe aufgebürdet wird.
Gruß Michael-+
18.05.2014|13:48 | michael43 | 10
Re:2 Promille Auto weg
Ich bin der Meinung die Strafen Führerschein Entzug, "Idiotentest" und was es da noch an Auflagen gibt z.B.Entzug reichen aus.

Für mich nicht, denn damit ist nicht sichergestellt, dass weiter mit dem Kfz gefahren wird. Möchte nicht wissen, wie viele ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, trotzdem mit dem Kfz unterwegs sind.

Dir Familien leiden auch schon so genug ohne das ihnen eine weitere Strafe aufgebürdet wird.

Da bin ich hart. Lieber soll diese Familie leiden, wenn es überhaupt ein richtiges Leiden ist, als die Opferfamilien.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
18.05.2014|14:19 | brawo | 11
Re:2 Promille Auto weg
Michael, ein suchtkranker, egal ob alkohol oder sonstige drogen, wird nicht ohne weiteres einsicht in sein problem zeigen
da ist ihm nicht gedient, wenn die familie beim vertuschen hilft.
in dem fall müsste die komplette familie aufgeklärt werden, dass nur härte, die in der regel zum absacken des suchtpatienten führt, die chance zur einsicht bietet.
wenn das problem verniedlicht oder unter der decke gehalten wird, ändert sich nix.
natürlich leidet die familie mit, da geb ich dir vollkommen recht, aber ich finde es dennoch unverantwortlich, einem alkoholiker weiterhin zugang zum auto zu gewähren, weil man die konsequenzen fürchtet.

wie ich bereits oben erwähnte... wenn dieser mensch einen anderen menschen im strassenverkehr tötet oder auch nur verletzt (stell dir bitte mal vor, es fährt einer deine frau an, die dann für den rest des lebens im rollstuhl sitzt...) dann habe ich da absolut kein verständnis

aber es muss ja auch nicht gleich der alkoholiker sein, der mit seinem pegel auf die motorisierte menschheit losgelassen wird.

es kommt sicher öfter vor, als du und ich uns das ausmalen können, dass von einer feier völlig besoffen mit +/- 2 promille gefahren wird... laufen kann er da ja nicht mehr *schiefgrins*.
da aber heutzutage NIEMAND mehr sagen kann, er wüsste nicht um die folgen alkoholiserten fahrens, befürworte ich das harte durchgreifen der dänen
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
18.05.2014|16:20 | womo66 | 12
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Wolf,

ich glaube, ich habe dein Denken/deine Argumentation erst jetzt, nachdem ich deinen Beitrag nochmals gelesen habe, richtig verstanden:

1. Du findest es richtig, dass ein ausgeliehener Wagen, wenn er zur Trunkenheitsfahrt benutzt wird, eingezogen werden kann, auch wenn er gar nicht Eigentum des Lenkers war (ich persönlich denke, man müsste hier den Einzelfall betrachten).
2. In Deutschland ist dies aber nicht möglich.

Gruß bele


-+
18.05.2014|21:24 | bele | 13
Re:Re:2 Promille Auto weg
1. Du findest es richtig, dass ein ausgeliehener Wagen, wenn er zur Trunkenheitsfahrt benutzt wird, eingezogen werden kann, auch wenn er gar nicht Eigentum des Lenkers war «ich persönlich denke, man müsste hier den Einzelfall betrachten».

Bin der gleichen Meinung wie du und ich denke, dass dieser Fall außerhalb der Familie recht selten vorkommen dürfte.

2. In Deutschland ist dies aber nicht möglich.

Bei einer reinen Trunkenheitsfahrt in der Regel nicht.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
18.05.2014|22:32 | brawo | 14
Re:2 Promille Auto weg
Bei den Alkoholpreisen in Skandinavien muss man ja schon ein Vermögen ausgeben, um auf 2 Promille zu kommen. Da fällt der anschließende Verlust des Autos kaum noch ins Gewicht ; -)


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
19.05.2014|09:13 | schneemann | 15
Re:Re:2 Promille Auto weg
Bei den Alkoholpreisen in Skandinavien muss man ja schon ein Vermögen ausgeben, um auf 2 Promille zu kommen. Da fällt der anschließende Verlust des Autos kaum noch ins Gewicht ; -»




Im Ernst: Verhindern kann man mit dem Einzug des Fahrzeugs im Grunde gar nichts. Der Täter wird sich im Zweifelsfall "postwendend" ein anderes Fahrzeug zulegen. Der Einzug des Fahrzeugs stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine entsprechend hohe Geldstrafe. Da stellt sich die Frage, ob der Fahrzeug-Einzug mit anschließender Versteigerung wirklich so sinnvoll ist, zumal man unter Umständen nicht einmal erwarten kann, besonders viel dafür zu bekommen. Was ist, wenn das eine uralte Scherbel ist, die den nächsten TÜV nicht übersteht?

Die Folge dieses Gesetzes wird vielleicht die sein, dass die Leute weniger Neuwagen nutzen und lieber alte Gurken fahren ... da ist dann nicht viel hin, wenn sie eingezogen werden.

Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass so ein Gesetz vor den höchsten Gerichten keinen Bestand hätte, wenn jemand dagegen konsequent klagen würde. Denn es würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn der eine durch die Maßnahme einen relativ geringen Verlust hätte (Uraltauto, Rostlaube), der andere dagegen einen sehr hohen (niegelnagelneues Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse z.B., vom Porsche nicht zu reden).

Wenn man länger drüber nachdenkt, kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass so ein Gesetz im Grunde reiner Populismus ist, da siegt die Psychologie über den Verstand. Nicht dass mich wer missversteht: Ich bin da durchaus auch für harte Strafen, aber für jemanden mit hohem Einkommen ist sowas überhaupt keine harte Strafe. So ein Gesetz hat einfach keinen vernünftigen Maßstab, es ist schlicht Unfug.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
19.05.2014|15:22 | garibaldi | 16
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Im Ernst: Verhindern kann man mit dem Einzug des Fahrzeugs im Grunde gar nichts.

ich denke doch. menschen lernen am schnellsten, wenns richtig weh tut und das ist erfahrungsgemäss beim geldbeutel

Der Täter wird sich im Zweifelsfall "postwendend" ein anderes Fahrzeug zulegen.

nützt ihm nur nix, selbst wenn ers finanziell kann, denn der lappen ist für minimum 3 jahre auch erstmal weg....

Der Einzug des Fahrzeugs stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine entsprechend hohe Geldstrafe.

bei einer geldstrafe ist immer die frage, kann und will der täter zahlen.
beim auto hat er keine wahl, weg ist weg

Was ist, wenn das eine uralte Scherbel ist, die den nächsten TÜV nicht übersteht?

das wär dann doof für den staatsäckel :)


Denn es würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn der eine durch die Maßnahme einen relativ geringen Verlust hätte «Uraltauto, Rostlaube», der andere dagegen einen sehr hohen «niegelnagelneues Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse z.B., vom Porsche nicht zu reden».

wieso das denn???? dem einen ist sein uralt golf genauso viel wert wie dem anderen seine potenzverlängerung... so what??
wieso gleichbehandlung??? dann müsste ja jeder von rechts wegen wertmässig das gleiche auto haben???

letzten endes reden wir, zumindest beim derzeitigen dänischen vorgehen , über ZWEI promille.... mal ehrlich... wer DAMIT noch fährt....
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
19.05.2014|16:43 | womo66 | 17
Re:Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Im Ernst: Verhindern kann man mit dem Einzug des Fahrzeugs im Grunde gar nichts.
=)
=» ich denke doch. menschen lernen am schnellsten, wenns richtig weh tut und das ist erfahrungsgemäss beim geldbeutel

Das erreicht man mit einer saftigen Geldstrafe doch viel einfacher. Zudem kann man die, wie es in der Rechtsprechung sonst üblich ist, dem Einkommen anpassen ...

Der Täter wird sich im Zweifelsfall "postwendend" ein anderes Fahrzeug zulegen.
=)
=» nützt ihm nur nix, selbst wenn ers finanziell kann, denn der lappen ist für minimum 3 jahre auch erstmal weg....

Das eine hat aber mit dem anderen nix zu tun ... und was glaubst Du, wie viele Leute trotz Lappen weg Auto fahren?! Es werden ständig welche erwischt, da wird die Dunkelziffer bedenklich hoch sein.

Der Einzug des Fahrzeugs stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine entsprechend hohe Geldstrafe.
=)
=) bei einer geldstrafe ist immer die frage, kann und will der täter zahlen.
=» beim auto hat er keine wahl, weg ist weg

Na so einfach ist das aber nicht. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen will oder kann, muss sie "absitzen", sprich: Ab in das Appartement mit den Gitterstäben. Das ist bestimmt auch nicht lustig. Im Übrigen: Wenn er nicht zahlen kann, könnte man ja das Auto pfänden ...

Was ist, wenn das eine uralte Scherbel ist, die den nächsten TÜV nicht übersteht?
=)
=» das wär dann doof für den staatsäckel :»


Eben ...
=)

Denn es würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn der eine durch die Maßnahme einen relativ geringen Verlust hätte «Uraltauto, Rostlaube», der andere dagegen einen sehr hohen «niegelnagelneues Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse z.B., vom Porsche nicht zu reden».
=)
=) wieso das denn???? dem einen ist sein uralt golf genauso viel wert wie dem anderen seine potenzverlängerung... so what??
=» wieso gleichbehandlung??? dann müsste ja jeder von rechts wegen wertmässig das gleiche auto haben???

Eben weil nicht jeder das gleiche Auto hat, ist es doch eine Ungleichbehandlung ... nämlich wenn dem einen die 500-Euro-Kiste, dem anderen der 100.000-Euro-Schlitten weggenommen wird. Oder findest Du, dass den beiden dann gleich viel weggenommen wurde, ich meine jetzt rein vom Materialwert. Dazu kommt noch, dass es einerseits reiche Leute gibt, die alte Gammelkisten fahren und andererseits relativ bescheiden Bemittelte mit ziemlich teuren Kisten. Dass speziell in Deutschland «vielleicht auch in manchen anderen Ländern» der "ideelle" Wert eines Autos nicht unbedingt mit dem materiellen Wert korreliert, ist schon klar, das kann aber kein Maßstab für Rechtsnormen sein.


=) letzten endes reden wir, zumindest beim derzeitigen dänischen vorgehen , über ZWEI promille.... mal ehrlich... wer DAMIT noch fährt....


... gehört natürlich aus dem Verkehr gezogen und bedarf wohl einer massiven "erzieherischen Maßnahme", ganz klar. Nur muss diese, wenn sie in einem Gesetz stehen soll, halt einfach den Rechtsnormen der Verfassung entsprechen, und da habe ich so meine Zweifel bei der Wegnahme des Fahrzeugs. Beschlagnahme für die Dauer des Führerscheinentzugs ginge möglicherweise, aber das Eigentum entziehen halte ich nicht für verfassungskonform. Wie das in anderen Ländern ist, ist fraglich, beim Europäischen Gerichtshof hätte so ein Gesetz wahrscheinlich auch keine Chance. Aber wo kein Kläger, da kein Richter ...
Schönen Gruss
Cornelius
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19.05.2014|17:20 | garibaldi | 18
Re:Re:Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Nur muss diese, wenn sie in einem Gesetz stehen soll, halt einfach den Rechtsnormen der Verfassung entsprechen, und da habe ich so meine Zweifel bei der Wegnahme des Fahrzeugs. Beschlagnahme für die Dauer des Führerscheinentzugs ginge möglicherweise, aber das Eigentum entziehen halte ich nicht für verfassungskonform. Wie das in anderen Ländern ist, ist fraglich, beim Europäischen Gerichtshof hätte so ein Gesetz wahrscheinlich auch keine Chance. Aber wo kein Kläger, da kein Richter ...

Aber das ist ja gar kein Problem, entsprechende Gesetze gibt es ja schon in Deutschland.

Siehe hier und die Erläuterung hier
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.05.2014|17:36 | brawo | 19
Re:2 Promille Auto weg
Ja, das heißt, das Fahrzeug darf zwar sichergestellt werden, aber es muss dem "Täter" nach Abbüßung seiner Strafe (sprich Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) zurückgegeben werden. Das macht ja auch Sinn, vor allem, wenn man damit rechnet, dass der im Zweifelsfall auch ohne Führerschein fahren würde ... Aber das Auto einziehen und dann an andere Leute verkaufen, das dürfte nicht so ohne Weiteres gehen. Habe da gerade auch noch was vom "relativen Veräußerungsverbot" gelesen, das könnte in der Sache relevant sein. Das sollen Fachjuristen entscheiden. Es sagt aber nichts über Sinn oder Unsinn solcher Regelungen aus.
Schönen Gruss
Cornelius
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19.05.2014|18:01 | garibaldi | 20
Re:2 Promille Auto weg
ach Cornelius, du bist einfach zu gut für diese Welt

ich bin mehr der Auge-um-Auge-Typ ... und das dänische Vorgehen geht schnell, trifft schnell...

Aber da werden wir uns wohl nicht einig
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
19.05.2014|18:03 | womo66 | 21
Re:Re:2 Promille Auto weg
Ja, das heißt, das Fahrzeug darf zwar sichergestellt werden, aber es muss dem "Täter" nach Abbüßung seiner Strafe «sprich Wiedererlangung der Fahrerlaubnis» zurückgegeben werden. Das macht ja auch Sinn, vor allem, wenn man damit rechnet, dass der im Zweifelsfall auch ohne Führerschein fahren würde ... Aber das Auto einziehen und dann an andere Leute verkaufen, das dürfte nicht so ohne Weiteres gehen.

Nee, nee, aber wirklich nicht, der eingezogene Gegenstand geht auf den Staat über und der entscheidet, was damit geschieht, in der Regel entweder durch Versteigerung veräußert oder vernichtet.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.05.2014|18:19 | brawo | 22
Re:2 Promille Auto weg
Stimmt. Einen Haken hat die Sache aber schon. Eine Einziehung ist nämlich nach §74 Abs. 1 nur möglich, wenn die einzuziehende Sache für eine vorsätzliche Straftat benutzt wurde oder bestimmt war. Ob das auf ein Auto anwendbar ist, erscheint in diesem Fall zweifelhaft. Wenn einer das Auto als Fluchtauto bei einem Banküberfall benutzt, ist die Sache klar. Aber bei einer Trunkenheitsfahrt mit zwei Promille? Ist der da überhaupt noch zurechnungsfähig und damit zu einem Vorsatz überhaupt in der Lage? Man müsste ihm dann nachweisen, dass er schon in nüchternem Zustand die Absicht hatte, betrunken zu fahren. Das dürfte in manchen Fällen schwierig sein.

Allerdings steht dagegen wieder der Absatz 3 des Paragrafen, der sehr merkwürdig ist. Da heißt es: "«3» Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat."

Demnach könnte eigentlich jedes Auto eingezogen werden, denn Absatz 2 Satz 2 heißt ja: "2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden."

Das trifft ja eigentlich auf jedes Auto zu ...


Schönen Gruss
Cornelius
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20.05.2014|11:17 | garibaldi | 23
Re:Re:2 Promille Auto weg
Aber bei einer Trunkenheitsfahrt mit zwei Promille?

Nach einer Trunkenheitsfahrt kann ein Pkw in Deutschland nicht eingezogen werden, siehe Posting 7.
Wenn allerdings eine Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und trotzdem Kfz führt, evtl. wiederholt, wäre eine Einziehung des Kfz nach § 74 StGB möglich.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
20.05.2014|11:35 | brawo | 24
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Aber bei einer Trunkenheitsfahrt mit zwei Promille?
=)
=) Nach einer Trunkenheitsfahrt kann ein Pkw in Deutschland nicht eingezogen werden, siehe Posting 7.
=) Wenn allerdings eine Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und trotzdem Kfz führt, evtl. wiederholt, wäre eine Einziehung des Kfz nach § 74 StGB möglich.


So sehe ich das auch. Nur eins ist mir rätselhaft, vielleicht kannst Du das erklären: Was hat das im Absatz 3 zu bedeuten mit dem "ohne Schuld"? Kann man ohne Schuld vorsätzlich eine Straftat begehen? Das erscheint mir praktisch unmöglich bzw. ein Widerspruch in sich.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
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20.05.2014|11:50 | garibaldi | 25
Re:2 Promille Auto weg
Lieber Cornelius,
habe Dich schon vermisst. Stimme mit Dir überein und habe es schwer mit unseren Freuden Karin und Wolf die ja auch noch die Bibel zitieren. Und das Buch gilt bei vielen Leuten auch noch als moralische Instanz. "Gott lob" ist noch nicht mal die CSU auf dies Idee der Italiener und Dänen gekommen und ich hoffe nur das es zu so etwas in Deutschland nicht kommt. Die Dänen überlegen die Promille Grenze -Einzug des Fahrzeugs zu Gunsten des Staates- weiter zu senken. Ich bin der Meinung es würden mehr Kontrollen und das Anwenden der vorhandenen Gesetze ausreichen. Ein tödlicher Unfall wird nicht dadurch vermieden das man anschließend das Fahrzeug ein zieht. Und abschrecken wird das vermutlich auch wenige. Denn jeder weiß das man mit Alkohol im Blut nicht voll verkehrssicher ist und schon gar nicht mit 2 Promille. Diese Verkehrsteilnehmer gehen davon aus sie werden nicht erwischt! Ich kenne viele Autofahrer die schon mal mit zu viel Alkohol gefahren sind. Ich schließe mich davon nicht aus. Allerdings ist das in jungen Jahren passiert und das ist in meinem Alter fast ein halbes Jahrhundert her.
Gruß Michael -+
20.05.2014|13:47 | michael43 | 26
Re:2 Promille Auto weg
Immer der Ruf nach mehr und höheren Sanktionen. Damit entzieht sich doch nur der "Staat" aus der Verantwortung, die bestehenden Gesetze und Verordnungen entsprechend zu Überwachen und zu Verfolgen. Es ist psychologisch erwiesen, dass nicht höhere Strafen, sondern die konsequente Durchführung der Verfolgung und der unmittelbar darauf erfolgten Verurteilung der Täter, abschrecken. Nach dieser Theorie der höheren Bestrafung, dürfte es bei einer Todesstrafe ja keine Morde geben...
Auf der anderen Seite, gibt es durchaus Erziehungserfolge durch Einzug oder Sicherstellung des geliebten Fahrzeuges bei einigen Straftätern. Abwägung dürfte da schon ein gewisser Erfolg darstellen.-+
20.05.2014|16:01 | antonis | 27
Re:2 Promille Auto weg
Ich habe manchmal -und nicht nur in Deutschland- den Eindruck, dass sich die Strafverfolgungsbehörden mit Vehemenz auf die Autofahrer stürzen, denn die sind ja so blöd, vorne und hinten am Fahrzeug ein Kennzeichen zu tragen, mit dem man sie leicht entlarven kann.

Der Hauseinbrecher trägt dieses Kennzeichen leider nicht. Darum sagt sich die Polizei: "Och, lass mal, den kriegen wir eh nicht". Dann versauen sie Dir noch die Wohnung mit ihrem Fingerabdruckpulver, und ein paar Monate später kriegst Du dann den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
21.05.2014|09:33 | schneemann | 28
Re:Re:2 Promille Auto weg
Der Hauseinbrecher trägt dieses Kennzeichen leider nicht. Darum sagt sich die Polizei: "Och, lass mal, den kriegen wir eh nicht". Dann versauen sie Dir noch die Wohnung mit ihrem Fingerabdruckpulver, und ein paar Monate später kriegst Du dann den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Was soll ich dazu sagen, lieber nichts, aber die Zeilen sagen zumindest mir, dass hier totale Unwissenheit über die Polizeiarbeit herrscht und Stammtischparolen verbreitet werden.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
21.05.2014|10:52 | brawo | 29
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Der Hauseinbrecher trägt dieses Kennzeichen leider nicht. Darum sagt sich die Polizei: "Och, lass mal, den kriegen wir eh nicht". Dann versauen sie Dir noch die Wohnung mit ihrem Fingerabdruckpulver, und ein paar Monate später kriegst Du dann den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.
=)
=) Was soll ich dazu sagen, lieber nichts, aber die Zeilen sagen zumindest mir, dass hier totale Unwissenheit über die Polizeiarbeit herrscht und Stammtischparolen verbreitet werden.


Recht hast Du, darüber kann man nur noch schweigen ...
Schönen Gruss
Cornelius
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21.05.2014|12:04 | garibaldi | 30
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Stammtischparolen verbreitet werden.



Nix da Stammtisch. Das ist die leidvolle Erfahrung in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Vier Einbrüche in sechs Monaten. Keiner wurde bisher aufgeklärt. Kommentar der Polizei:"Sie sind doch versichert."


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
21.05.2014|16:45 | schneemann | 31
Re:2 Promille Auto weg
Was erwartest du denn von der Polizei? Sollen sie zaubern? Sie können doch auch nur die Straftat aufnehmen und die Spuren sichern. Die Frage nach der Versicherung ist obligatorisch.

Und wenn keine Erkenntnisse bezüglich weiterer Ermittlungen gewonnen werden, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Staatsanwaltschaft stellt dann in der Regel das Ermittlungsverfahren vorläufig ein. Werden neue Erkenntnisse gewonnen, wird weiter ermittelt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
21.05.2014|20:04 | brawo | 32
Re:Re:2 Promille Auto weg
Was erwartest du denn von der Polizei? Sollen sie zaubern? Sie können doch auch nur die Straftat aufnehmen und die Spuren sichern. Die Frage nach der Versicherung ist obligatorisch.
=)
=) Und wenn keine Erkenntnisse bezüglich weiterer Ermittlungen gewonnen werden, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Staatsanwaltschaft stellt dann in der Regel das Ermittlungsverfahren vorläufig ein. Werden neue Erkenntnisse gewonnen, wird weiter ermittelt.


Sehr gut gesagt. Ich glaube, die meisten Leute haben gar keine realistische Vorstellung von der Arbeit der Polizei. Im Fernsehen sieht das alles immer so einfach aus...
Schönen Gruss
Cornelius
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21.05.2014|23:41 | garibaldi | 33
Re:Re:2 Promille Auto weg
Sehr gut gesagt. Ich glaube, die meisten Leute haben gar keine realistische Vorstellung von der Arbeit der Polizei. Im Fernsehen sieht das alles immer so einfach aus...

richtig! das zieht sich doch wie ein roter Faden durch alle Bereiche und hängt stark mit dem übersteigerten Anspruchsdenken der Leute zusammen... der Arzt soll alles fit, jung, fröhlich und gesund machen, der Polizist sofort den bösen Buben seiner Strafe zuführen, welche Ansprüche ans Internet gestellt werden, darüber schweig ich mal lieber, die Lehrerschaft soll das, was Papa und Mama zuhause versauen richten und und und....

vielleicht sollte man überall mal wieder etwas realistischer werden .....

Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
22.05.2014|09:21 | womo66 | 34
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Mädels und Jungs !
Mir fällt schon seit Jahren auf, dass das Anspruchsdenken und die Erwartungshaltungen immer größer werden. Es gibt immer weniger Menschen die bereit sind Verantwortung und Hilfe zu leisten. Vielleicht sehe ich es nicht richtig und ihr wieder sprecht mir. Aber wenn ich lese, eine junge Frau wird geschlagen und Zuschauer nehmen per Handy die Szene auf statt die Polizei zu rufen frage ich mich was ist mit manchen Menschen los ?
Wisst Ihr eine Antwort ?
Gruß Michael
-+
22.05.2014|11:24 | michael43 | 35
Re:Re:2 Promille Auto weg
Hallo Mädels und Jungs !
=) Mir fällt schon seit Jahren auf, dass das Anspruchsdenken und die Erwartungshaltungen immer größer werden. Es gibt immer weniger Menschen die bereit sind Verantwortung und Hilfe zu leisten. Vielleicht sehe ich es nicht richtig und ihr wieder sprecht mir. Aber wenn ich lese, eine junge Frau wird geschlagen und Zuschauer nehmen per Handy die Szene auf statt die Polizei zu rufen frage ich mich was ist mit manchen Menschen los ?
=) Wisst Ihr eine Antwort ?
=) Gruß Michael


Ich kann Dir da nur zustimmen (und auch Karin). Ich denke, daran haben die Medien einen gewissen Anteil. Aber auch die Politik hat dazu beigetragen. Begonnen hat das nach meiner Wahrnehmung mit Kohls "geistig-moralischer Wende". Ebenso wie der Thatcherismus in GB und der Reaganismus in USA hat sie eine systematische Entsolidarisierung in der Gesellschaft zur Staatsraison gemacht. Ellbogenmentalität ist Mode geworden, es gilt die Devise: Zuerst ich, dann nochmal ich und dann gaaanz lange nichts ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
23.05.2014|09:24 | garibaldi | 36
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Zuerst ich, dann nochmal ich und dann gaaanz lange nichts ...


Du hast mich vergessen!

Aber im Ernst zurück zum Thema. Denke, daß es jedem, der gerne mal ein Glas Wein zum Essen trinkt, schon passiert ist, mit einem Alkoholgehalt zu fahren, der nicht mehr den Vorschriften entspricht. Bin trotzdem der Meinung, daß die Strafen nicht hart genug sein können. Aber ob es auch was nützt? Ich glaube nämlich, daß in großen Teilen nur die auffällig werden, die es nicht gewohnt sind, regelmäßig zu trinken. Und die sind dann natürlich für die einmalige Fahrt hart bestraft.
Ein guter Bekannter, der zugegebenermaßen des öfteren zuviel intus hat, hatte nach einem Führerscheinentzug, bei dem zum Glück keine anderen Beteiligten betroffen waren, ein großes Problem. Bei der angeordneten MTU wurde ihm zum Verhängnis, daß er trotz der gemessen 1, 6 Promille keinerlei Ausfallerscheinungen hatte, bedeutete nach Auffassung der untersuchenden Behörde nichts anderes, als daß er gewohnt war, unter solchen Bedingungen ein Fahrzeug zu führen. Ergo - Gewohnheitstäter, was in seinem Fall wohl auch zutraf. Erst nach über 2 Jahren durfte er wieder fahren. Hat allerdings sein Verhaltensmuster in keinster Weise verändert.

Kurz gesagt, denke, daß noch härtere Strafen nur sehr vereinzelt zum Erfolg führen werden, trotzdem sind sie gerechtfertigt, weil selbst nur eine dadurch verhinderte Trunkenheitsfahrt schon unter Umständen lebensrettend sein kann.

Allzeit gute Fahrt

Ferdi
-+
23.05.2014|15:06 | fernando | 37
Re:Re:2 Promille Auto weg
Was erwartest du denn von der Polizei? Sollen sie zaubern?


Nein, zaubern sollen sie nicht, aber vermehrt Streife GEHEN und mit Anwohnern reden. Z.Zt. sieht es so aus, dass ein paarmal täglich ein Streifenwagen zügig durchs Viertel fährt, und das war es dann mit der Polizeipräsenz.

Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
24.05.2014|09:41 | schneemann | 38
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Was erwartest du denn von der Polizei? Sollen sie zaubern?
=» =»

=)
=» Nein, zaubern sollen sie nicht, aber vermehrt Streife GEHEN und mit Anwohnern reden. Z.Zt. sieht es so aus, dass ein paarmal täglich ein Streifenwagen zügig durchs Viertel fährt, und das war es dann mit der Polizeipräsenz.


Dann sei froh, dass der Streifenwagen ein paar Mal durchs Viertel fährt, denn das ist bestimmt nicht die Regel. Es gibt übrigens nicht nur dein Viertel, auch dieses solltest du bedenken.

Weißt du eigentlich, wie groß der Dienstbereich einer Polizeidienststelle ist? Weißt du, wieviel Polizeibeamte auf einer Dienststelle Dienst tun? Weißt du, wie stark eine Schicht ist?

Kannst du dir nicht vorstellen, dass es auch viele andere zu erledigende, wichtigere Aufgaben bei der Polizei gibt, als in deinem Viertel spazierenzugehen und mit den Bewohnern zu plaudern? Vermutlich nicht, denke ich.

Aber lassen wir das Thema Polizeipräsenz außen vor, denn darüber zu diskutieren ergibt, wenn man sich nicht auskennt, keinen Sinn.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
24.05.2014|13:20 | brawo | 39
Re:2 Promille Auto weg
Hhmm, wir haben doch auch sonst für jeden Quatsch Geld übrig. Für Bankenrettung, für Südlandrettung, für nicht flugfähige Drohnen, für nicht funktionierende Flughäfen, für blödsinnige Frühverrentungen u.s.w.

Da müsste sich doch noch der eine oder andere Euro finden lassen, um ein paar zusätzliche Polizisten einzustellen.
Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
25.05.2014|11:35 | schneemann | 40
Re:2 Promille Auto weg
Bei solch einer Antwort bleibt mir die Spucke weg, aber die Antwort spricht ja für sich, zumindest für mich.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
25.05.2014|11:55 | brawo | 41
Re:Re:2 Promille Auto weg
Hhmm, wir haben doch auch sonst für jeden Quatsch Geld übrig. Für Bankenrettung, für Südlandrettung, für nicht flugfähige Drohnen, für nicht funktionierende Flughäfen, für blödsinnige Frühverrentungen u.s.w.
=)
=) Da müsste sich doch noch der eine oder andere Euro finden lassen, um ein paar zusätzliche Polizisten einzustellen.


Das musst Du nicht uns sagen, sondern den Politikern, die dafür zuständig sind ... die Sache ist halt die, dass man mit der Polizei kein Geld verdienen kann. Ist das Gleiche wie in allen sozialen Bereichen wie Schulen, Krankenhäuser, Jugendpflege u.s.w., überall fehlt Personal und Geld. Warum wohl?
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
26.05.2014|13:04 | garibaldi | 42
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Schneemann und der liebe Rest !
Schneemann mal eine Frage. Ist das was Du hier immer schreibst Deine Überzeugung oder "bürstest Du liebend gern gegen den Strich"???. Was ja auch sehr interessant sein kann und Spaß macht !!!!
Gruß Michael-
26.05.2014|13:48 | michael43 | 43
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